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Stand April 2019

1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Blitz Club GmbH & Co. KG (BLITZ) für Veranstaltungen und die gastronomische Bewirtung (Catering und Events). Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich BLITZ schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

2. ANGEBOT UND PREISE

Angebotene Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

3. ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT VON VERTRÄGEN

3.1.
Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung des BLITZ durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des BLITZ. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn BLITZ sie schriftlich bestätigt.

3.2.
Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot des BLITZ, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde des BLITZ und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.

4. LEISTUNGSUMFANG UND -ÄNDERUNGEN

4.1.
BLITZ behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von BLITZ zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. BLITZ wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.

4.2.
Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von BLITZ in Rechnung gestellt.

4.3.
Meldet der Kunde Änderungen der Personenzahl um mehr als 10 %,
− 14 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw.
− 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen, so ist BLITZ berechtigt, den sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden zu berechnen. Bei späteren Meldungen kann BLITZ bei Minderungen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen.

4.4.
Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet BLITZ einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter.

4.5.
Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich BLITZ vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern. BLITZ wird sich bemühen, den Platzierungswünschen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kommen.

5. RÜCKTRITT

5.1.
Der Kunde ist, sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erklärt er den Rücktritt
− früher als 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist
dies kostenfrei;
− zwischen 6 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist BLITZ zur Berechnung von Stornokosten i.H.v. 80 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von BLITZ ist geringer und der Kunde weist dies nach.

5.2.
Unbeschadet voranstehender Regelung kann BLITZ Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die BLITZ nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.

5.3.
Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

5.4.
BLITZ ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik),durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von BLITZ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6. Mängel

Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen von durch BLITZ zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind unverzüglich gegenüber BLITZ anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der BLITZ als genehmigt. Bei Mängeln der von BLITZ zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird BLITZ den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft,so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines Full-Service-Caterers gehören, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. BLITZ kann ihre Zustimmung von einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

8. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1.
BLITZ behält sich vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 50% der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht BLITZ von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist BLITZ zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung ist das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.

8.2.
Eine Fakturierung ins Ausland ist nur nach vorheriger Abstimmung mit BLITZ möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blitz Club GmbH & Co. KG Seite 5

8.3.
Die (Schluss-) Rechnung stellt BLITZ im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. HAFTUNG

9.1.
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz von BLITZ befinden oder von BLITZ eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.

9.2.
BLITZ kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

9.3.
BLITZ haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet BLITZ auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

9.4.
Nimmt ein Kunde nach Ende der Veranstaltung auf eigenen Wunsch nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt BLITZ keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße(n) Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemäßen Umgang und/oder verspäteten Verzehr verursacht werden.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).

10.2.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist BLITZ berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.

10.3.
Der Kunde kann gegenüber Forderungen des BLITZ nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.

10.5.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der